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QR-Rechnung: Die Frist vom 30. September 2026, die viele übersehen haben

Seit November 2025 sind im QR-Code nur noch strukturierte Adressen (Typ S) zulässig. Ab dem 30. September 2026 können Banken Zahlungen von QR-Rechnungen im alten Format ablehnen.

Bill Alps 6 Min. Lesezeit
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Der Schweizer QR-Rechnungs-Standard hat sich geändert. Wenn Ihre Rechnungen noch das alte Adressformat verwenden, können Ihre Kunden sie bald nicht mehr bezahlen: Ab dem 30. September 2026 können Banken QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen ablehnen. Hier erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie prüfen, ob Ihre Rechnungen zahlbar bleiben.

Was sich am 30. September 2026 ändert

Seit dem 21. November 2025 verlangt die Version 2.3 des QR-Rechnungs-Standards strukturierte Adressen (Typ S) im QR-Code: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen in getrennten Feldern. Die alte kombinierte Adresse (Typ K), bei der alles auf zwei freien Zeilen steht, ist nicht mehr konform.

Es läuft noch eine Übergangsfrist: Die Banken akzeptieren unstrukturierte Adressen bis zum 30. September 2026. Danach kann eine QR-Rechnung im Typ K abgelehnt oder manuell verarbeitet werden — und Ihr Kunde meldet Ihnen einfach, dass «das Scannen nicht funktioniert».

Kombinierte Adresse (K) versus strukturierte Adresse (S)

FeldKombinierte Adresse (K)Strukturierte Adresse (S)
Strasse und NummerAuf einer freien ZeileZwei getrennte Felder: Strasse + Nummer
PLZ und OrtAuf einer freien ZeileZwei getrennte Felder: PLZ + Ort
LandOft implizitExplizites Landfeld (z. B. CH)
Status ab 30.09.2026Kann von der Bank abgelehnt werdenKonform und akzeptiert

So prüfen Sie, ob Ihre QR-Rechnungen konform sind

  • Getrennte Adressen: Die Adresse des Gläubigers (Sie) und die des Schuldners (der Kunde) müssen getrennte Felder für Strasse, Nummer, PLZ, Ort und Land verwenden.
  • Keine freie Adresszeile: Wenn Ihr Tool die gesamte Adresse auf eine oder zwei Zeilen setzt, sind Sie wahrscheinlich noch im Typ K.
  • Gültige IBAN oder QR-IBAN: gegebenenfalls mit der entsprechenden QR-Referenz.
  • Testen Sie eine Zahlung: Scannen Sie eine aktuelle QR-Rechnung mit der E-Banking-App und prüfen Sie, ob sich alle Felder automatisch und fehlerfrei ausfüllen.

Vorsicht bei alten Vorlagen

Vor langer Zeit gespeicherte Rechnungsvorlagen, einmalige QR-Generatoren und Tabellenkalkulationen erzeugen oft weiterhin Adressen vom Typ K, ohne darauf hinzuweisen. Prüfen Sie Ihre Rechnungen deutlich vor Ende September, nicht erst am Tag vor der Frist.

Mit Bill Alps sind Ihre QR-Rechnungen bereits konform

Bill Alps erstellt QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen (Typ S) automatisch, über die Schweizer Bibliothek SwissQRBill. Sie müssen nichts neu konfigurieren: Ihre Rechnungen entsprechen dem Standard v2.3 und bleiben es auch nach dem 30. September 2026. Die vollständige Produktübersicht finden Sie auf der Seite zu QR-Rechnungen für Einzelfirmen in der Schweiz.

Fazit

Der Wechsel zu strukturierten Adressen ist keine Option: Er ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre QR-Rechnungen nach dem 30. September 2026 zahlbar bleiben. Warten Sie nicht bis zum Herbst — prüfen Sie Ihre Vorlagen jetzt oder verwenden Sie ein bereits konformes Tool, damit Sie nie wieder daran denken müssen.