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MWST 2027: was sich mit ESTV-Portal und AGOV für Schweizer KMU ändert

Die nächste MWST-Änderung betrifft nicht nur Steuersätze: mehrere administrative Verfahren werden digital und Unternehmen sollten ihre AGOV-Zugänge vor der Frist vorbereiten.

Bill Alps 8 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis +

Die Teilrevision der MWST wird weiter umgesetzt. Nach den Änderungen, die 2025 in Kraft getreten sind, folgt am 1. Januar 2027 der nächste Schritt: mehrere MWST-Verfahren müssen über das Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abgewickelt werden. Für ein Schweizer KMU ist die praktische Frage einfach: Zugänge, Benutzerrechte und Verantwortlichkeiten prüfen, bevor ein alter CH-Login oder ein Papierprozess zum Hindernis wird.

Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Daten, die betroffenen Unternehmen und die konkreten Schritte vor der nächsten MWST-Frist zusammen. Für die Grundlagen zu Sätzen, Steuerpflicht und Rechnungen lesen Sie auch unseren Praxisleitfaden zur Schweizer MWST.

Der Zeitplan

Fristen für MWST und digitale Verwaltung

DatumÄnderungAuswirkung für KMU
Mai 2026MWST-Abrechnung easy wird nicht mehr angeboten.Steuerpflichtige Unternehmen müssen MWST-Abrechnung pro für Online-Abrechnungen nutzen.
31. Oktober 2026AGOV wird für Registrierung und Login bei MWST-Diensten der ESTV zentral.AGOV-Zugang erstellen oder prüfen und Rechte an interne Personen oder die Treuhand vergeben.
1. Januar 2027Mehrere MWST-Verfahren müssen über das ESTV-Portal laufen.Anträge zu vereinfachten Methoden, Gruppenbesteuerung und Abmeldung werden digital.
Ende 2027CH-Login wird für MWST-Dienste eingestellt.Unternehmen ohne migrierte Zugänge verlieren bei der Abrechnung unnötig Zeit.

Portalwechsel ist keine Satzänderung

Diese Entwicklung betrifft vor allem administrative Verfahren. Die geltenden Sätze bleiben 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %, solange kein separater politischer Entscheid sie ändert.

Welche Verfahren werden 2027 digital?

Das revidierte MWST-Gesetz sieht vor, dass bestimmte Gesuche online abgewickelt werden. Ziel ist ein identifizierbarer, nachvollziehbarer und schnellerer Austausch zwischen Unternehmen und ESTV.

  • Saldosteuersatzmethode: Wahl, Wechsel oder Gesuche im Zusammenhang mit dieser vereinfachten Methode.
  • Pauschalsteuersatzmethode: entsprechende Verfahren für Steuerpflichtige, die dieses Regime nutzen.
  • Gruppenbesteuerung: Gesuche im Zusammenhang mit MWST-Gruppen.
  • Abmeldung aus dem MWST-Register: wenn ein Unternehmen nicht mehr steuerpflichtig ist oder seine steuerbare Tätigkeit beendet.

In der Praxis muss das KMU wissen, wer die Rechte besitzt: Gründer, Administration, externer Buchhalter oder Treuhand. Das häufigste Problem wird nicht steuerrechtlich, sondern operativ sein: Kurz vor der Frist weiss niemand, welches Konto Zugriff auf das MWST-Dossier hat.

AGOV: warum vor Oktober 2026 vorbereiten

AGOV ist das Authentifizierungssystem, das der Bund für Verwaltungsleistungen ausrollt. Für die MWST ersetzt es schrittweise ältere Zugänge und wird ab 31. Oktober 2026 zentral für Registrierung und Login bei ESTV-Diensten.

  1. Bestimmen, wer im Unternehmen für Steuerzugänge verantwortlich ist.
  2. Prüfen, ob die E-Mail-Adresse für ESTV-Dienste aktiv ist und überwacht wird.
  3. AGOV-Zugang vor Abschluss- oder Abrechnungszeit erstellen oder migrieren.
  4. Der Treuhand die nötigen Rechte geben, falls sie die MWST-Abrechnung vorbereitet.
  5. Intern dokumentieren, wo Zugänge verwaltet werden, ohne Passwörter informell zu teilen.

Treuhand früh fragen

Wenn Ihre Treuhand die MWST-Abrechnung vorbereitet, gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass alle neuen Rechte vorhanden sind. Fragen Sie explizit, ob die AGOV-Umstellung erledigt ist und wer digitale Verfahren im Namen Ihres Unternehmens freigibt.

MWST-Abrechnung pro ersetzt easy

Die ESTV hat angekündigt, dass MWST-Abrechnung easy seit Mai 2026 nicht mehr angeboten wird. Unternehmen müssen MWST-Abrechnung pro für Online-Abrechnungen verwenden. Die buchhalterische Logik bleibt gleich, aber Oberfläche, Zugänge und interne Gewohnheiten ändern sich.

Nutzen Sie die Umstellung, um Ihre Rechnungsdaten zu prüfen: UID/MWST-Nummer, Satz pro Zeile, MWST-Total, Währung und Leistungsdaten. Ein digitaleres Portal korrigiert keine schlecht strukturierten Rechnungsdaten an der Quelle.

Sollen KMU auf die jährliche Abrechnung wechseln?

Die MWST-Revision hat auch die Möglichkeit eingeführt, dass viele KMU eine jährliche MWST-Abrechnung mit Akontozahlungen während des Jahres einreichen können. Das ist nicht automatisch die beste Wahl: sie reduziert periodische Administration, verlangt aber saubere Liquiditätsplanung und Buchhaltung während des ganzen Jahres.

  • Sinnvoll bei stabiler Tätigkeit, gut kategorisierten Rechnungen und dem Wunsch nach weniger Quartalsaufwand.
  • Riskant ohne Kontrolle, wenn der Umsatz stark schwankt oder vereinnahmte MWST vor der Abrechnung ausgegeben werden könnte.
  • Mit der Treuhand besprechen, wenn Sie bereits die Saldosteuersatzmethode nutzen oder viele grenzüberschreitende Leistungen erbringen.

Weitere umsatzbezogene Änderung: Unternehmensabgabe Radio/TV

Ab 2027 soll die Schwelle für die Unternehmensabgabe Radio/TV von CHF 500'000 auf CHF 1,2 Millionen Umsatz steigen. Das ist keine MWST-Regel im engen Sinn, stützt sich aber auf den bei der ESTV deklarierten Umsatz. Für kleine Unternehmen ist das ein weiterer Grund, den Jahresumsatz sauber im Blick zu behalten.

Checkliste bis Ende 2026

  1. Verantwortung für ESTV- und AGOV-Zugänge klären.
  2. Login zu MWST-Abrechnung pro vor der nächsten Frist testen.
  3. Rechte der Treuhand oder des externen Buchhalters aktualisieren.
  4. UID/MWST-Nummer auf Rechnungen prüfen.
  5. Netto-Beträge, Sätze und MWST-Beträge pro Rechnung klar trennen.
  6. Belege für zehn Jahre exportieren oder archivieren.
  7. Mit der Treuhand entscheiden, ob die jährliche Abrechnung zur Tätigkeit passt.

Wie Bill Alps die Datengrundlage sauber hält

Bill Alps ersetzt weder das ESTV-Portal noch Ihre Treuhand. Die Rolle liegt früher im Prozess: strukturierte Rechnungen mit korrekten MWST-Sätzen, verständlichen Totalen, professionellen PDFs und leicht auffindbaren Daten. Wenn Rechnungsdaten von Anfang an sauber sind, wird die MWST-Abrechnung deutlich weniger anfällig.

Die gleiche Logik gilt für QR-Rechnungen: technische Änderungen wie strukturierte Adressen verlangen saubere Kundendaten. Lesen Sie dazu unseren Artikel zur QR-Rechnungsfrist vom 30. September 2026.

Zusammenfassung

  • 31. Oktober 2026: AGOV-Zugang für MWST-Dienste der ESTV vorbereiten.
  • 1. Januar 2027: mehrere MWST-Verfahren werden obligatorisch digital.
  • MWST-Abrechnung pro ist nach dem Ende von easy das relevante Werkzeug.
  • MWST-Sätze ändern nicht automatisch wegen dieser administrativen Reform.
  • Priorität für KMU: Zugriffsrechte, saubere Rechnungen und Koordination mit der Treuhand.

Offizielle Quellen

Eidgenössisches Finanzdepartement — Teilrevision des MWST-Gesetzes. Bundesrat / ESTV — Umstellung auf AGOV und MWST-Abrechnung pro. UVEK — Unternehmensabgabe Radio/TV. Artikel verifiziert am 26. Mai 2026.