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AHV 21 und 13. AHV-Rente: Was sich für Arbeitgeber 2026 ändert

Referenzalter der Frauen steigt, erste 13. Rente im Dezember, Finanzierung noch in Diskussion — Standpunkt für KMU und ihre Lohnabrechnungen.

Bill Alps 9 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis +

Zwei AHV-Reformen kurz hintereinander. AHV 21 ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und entfaltet ihre Wirkung Jahr für Jahr. Die 13. AHV-Rente, am 3. März 2024 vom Volk angenommen, wird im Dezember 2026 erstmals ausgezahlt. Für einen KMU-Arbeitgeber lautet die konkrete Frage: Was ändert sich auf den Lohnabrechnungen, die ich jeden Monat erstellen muss?

Gute Nachricht für 2026: Die AHV/IV/EO/ALV-Beitragssätze bleiben identisch zu 2025. Die Finanzierung der 13. Rente wird noch im Parlament diskutiert und hat keinen Einfluss auf die Lohnabrechnung dieses Jahres. Das Referenzalter der Frauen steigt jedoch weiter, und mehrere Entscheidungen fallen bis Ende Jahr.

AHV 21 im Überblick: Stand 2026

AHV 21 (offiziell "Stabilisierung der AHV") stützt sich auf drei Pfeiler, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind:

  • Harmonisierung des Referenzalters auf 65 Jahre für Männer und Frauen — schrittweise Anhebung über vier Jahre für Frauen (2025-2028)
  • Flexibler Altersrücktritt zwischen 63 und 70 Jahren — Vorbezug, Aufschub oder Teilbezug der Rente möglich
  • Zusatzfinanzierung über die MWST — Normalsatz von 7,7 % auf 8,1 %, reduzierter Satz von 2,5 % auf 2,6 %, Sondersatz für Beherbergung von 3,7 % auf 3,8 %

Die Massnahmen für die Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten weiterhin: lebenslanger Rentenzuschlag bei Verzicht auf den Vorbezug, vorteilhafte Kürzungssätze und Möglichkeit des Vorbezugs ab 62 Jahren.

Referenzalter: schrittweise Anhebung für Frauen

Das Referenzalter der Frauen steigt pro Jahrgang um drei Monate, beginnend mit den Frauen Jahrgang 1961. Der offizielle Zeitplan:

Referenzalter der Frauen nach Jahrgang (AHV 21)

JahrgangReferenzalterErreichtes Jahr
1960 und früher64 Jahre2024
196164 Jahre 3 Monate2025
196264 Jahre 6 Monate2026
196364 Jahre 9 Monate2027
1964 und später65 Jahreab 2028

2026 prüfen

Frauen Jahrgang 1962, die in Ihrem Unternehmen arbeiten, erreichen das Referenzalter mit 64 Jahren und 6 Monaten. Berechnen Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses neu, falls eine Pensionierung geplant ist — der klassische Fehler ist, den alten Referenzpunkt von 64 Jahren beizubehalten.

Flexibler Altersrücktritt 63-70: Auswirkungen auf den Lohn

Ein Mitarbeiter kann Erwerbstätigkeit und AHV-Rente zwischen 63 und 70 Jahren flexibel kombinieren. Drei konkrete Szenarien für den Arbeitgeber:

  1. Vorbezug — Der Mitarbeiter bezieht seine Rente ganz oder teilweise vor dem Referenzalter. Die Rente wird lebenslang gekürzt (vorteilhaftere Kürzungssätze für die Übergangsgeneration der Frauen)
  2. Aufschub — Der Mitarbeiter schiebt seine Rente bis 70 auf, um einen Zuschlag zu erhalten ; er bezieht weiterhin Lohn und zahlt entsprechend Beiträge
  3. Teilbezug — Der Mitarbeiter bezieht 20 % bis 80 % seiner Rente und bleibt teilweise erwerbstätig ; eine einmalige Anpassung des Prozentsatzes ist möglich

Häufig vergessener Punkt: Nach Erreichen des Referenzalters bleiben AHV-Beiträge auf dem Lohn geschuldet, ein monatlicher Freibetrag von CHF 1'400 (CHF 16'800 pro Jahr) kann jedoch auf Antrag des Mitarbeiters angewendet werden. Über diesem Freibetrag bleibt der Lohn voll beitragspflichtig.

Die 13. AHV-Rente: worum geht es?

Am 3. März 2024 mit 58,2 % Ja-Stimmen angenommen, sieht die 13. AHV-Rente einen Zuschlag von 1/12 pro beitragspflichtigem Monat vor, der einmalig im Dezember jedes Jahres ausgezahlt wird. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026 — ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung. Jede Person, die eine AHV-Rente bezieht, hat Anspruch darauf — auch Ihre pensionierten Mitarbeiter, die in Ihrem Betrieb noch in Teilzeit arbeiten.

Erste Auszahlung: Dezember 2026

Die 13. Rente wird von den Ausgleichskassen direkt an die Bezüger ausgezahlt. Vom Arbeitgeber ist für diese erste Auszahlung keine Aktion erforderlich — ausser für Ihre pensionierten Mitarbeiter, die bereits eine AHV-Rente beziehen.

Wie wird die 13. Rente finanziert? Politischer Stand Mitte 2026

Die Zusatzkosten für die AHV werden auf rund 4,2 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Die Finanzierung ist im Moment unserer Veröffentlichung noch Gegenstand parlamentarischer Debatten:

  • Bundesrat — Erhöhung der MWST um 0,7 Prozentpunkte (Normalsatz 8,1 % → 8,8 %)
  • Nationalrat (erste Lesung) — nur MWST (+0,7 Pp), befristet bis 2030
  • Kommission des Ständerats — Mischfinanzierung: Lohnbeiträge +0,3 Pp + MWST +0,4 Pp

Die guten Resultate 2025 des AHV-IV-Fonds (Rendite von 6,34 %) haben es ermöglicht, die ursprünglich geplanten Erhöhungen zu reduzieren. Solange das Finanzierungsgesetz nicht beschlossen und in der AS publiziert ist, greift keine Satzänderung in die Lohnabrechnungen 2026 ein.

Beitragssätze 1. Säule — 2026

ZweigGesamtArbeitgeberArbeitnehmer
AHV8,70 %4,35 %4,35 %
IV1,40 %0,70 %0,70 %
EO0,50 %0,25 %0,25 %
ALV (bis CHF 148'200)2,20 %1,10 %1,10 %

2027 im Auge behalten

Wird das Szenario des Ständerats bestätigt, könnte der AHV-Satz von 8,70 % auf 9,00 % (+0,3 Pp paritätisch) steigen — frühestens per 1. Januar 2027, begleitet von einer weiteren MWST-Erhöhung. Aktualisieren Sie Ihre Lohnsoftware, sobald die Verordnung publiziert ist.

Mehr zu den Beiträgen

Unsere FAQ Löhne & Sozialabgaben erklärt die vollständige Mechanik der 1. Säule, der BVG-Sätze und der KTG.

Was sich 2026 auf Ihren Lohnabrechnungen konkret ändert

  1. AHV/IV/EO/ALV-Sätze unverändert — keine Anpassung der monatlichen Abrechnungen nötig. Die 13. Rente wird (noch) nicht durch Beiträge finanziert
  2. Frauen Jahrgang 1962 — das Erreichen des Referenzalters (64 Jahre 6 Monate) prüfen und ein allfälliges Vertragsende vorbereiten
  3. Mitarbeiter im AHV-Alter, die weiterarbeiten — den monatlichen Freibetrag von CHF 1'400 anwenden, wenn der Mitarbeiter ihn schriftlich beantragt
  4. Pensionierte Teilzeitmitarbeiter — ihre erste 13. Rente kommt im Dezember 2026, ausgezahlt durch ihre Kasse, unabhängig von ihrem Lohn bei Ihnen
  5. Anträge auf flexiblen Rücktritt — Anfragen nach Teilbezug (zwischen 20 % und 80 %) frühzeitig erfassen, um Arbeitsverträge anzupassen

Bill Alps: aktuelle Sätze, konforme Abrechnungen

Das Lohnmodul von Bill Alps wendet die AHV/IV/EO/ALV-Sätze 2026 automatisch an und verwaltet den Freibetrag für aktive Rentner. Sobald die Finanzierungsverordnung der 13. Rente publiziert ist, werden die Sätze serverseitig aktualisiert — ohne Eingriff von Ihrer Seite und ohne Eingabefehler.

Der Lohnabrechnungs-Generator folgt zudem dem AHV-21-Kalender: das Referenzalter wird pro Mitarbeiter anhand seines Jahrgangs berechnet, und die Abzüge werden nach Erreichen des Freibetrags automatisch angepasst.

Zusammenfassung

  • Keine Beitragserhöhung auf den Abrechnungen 2026 — die Sätze 2025 werden weitergeführt
  • Frauen Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre 6 Monate, erreicht 2026
  • 13. Rente: erste Auszahlung Dezember 2026 durch die Kassen — keine Arbeitgeberaktion, ausser für pensionierte Angestellte
  • Herbst 2026 beobachten: das Finanzierungsgesetz (Beiträge und/oder MWST) muss entschieden werden und tritt frühestens 2027 in Kraft

Offizielle Quellen

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) — bsv.admin.ch/de/ahv-21. Umsetzung der 13. AHV-Rente — bsv.admin.ch/de/umsetzung-13-ahv-rente. Beiträge AHV/IV/EO/ALV — Merkblatt 2.01 auf ahv-iv.ch. Artikel verifiziert am 21. Mai 2026.